Wer muss die Kosten für eine Schädlingsbekämpfung tragen?

Ein Schädlingsbefall im Haus ist eine schlimme Erfahrung, kompliziert wird es aber, wenn das Ungeziefer in einem Haus mit mehreren Mietparteien auftritt. Grundsätzlich gilt: Schädlinge aller Art stellen immer eine potenzielle Gefahr für die Bausubstanz eines Gebäudes dar. Zudem haben die Mieter ein Recht darauf, dass ihre Wohnungen frei von Ungeziefer und Schädlingen aller Art sind. Schädlinge und oder ein Schädlingsbefall stellen nach dem deutschen Gesetz einen sogenannten ernsthaften Wohnmangel dar. Kommt es in einem Mietshaus zu einem Schädlingsbefall, stellt sich allerdings die Frage: Wer kommt für die Kosten auf, die der Kammerjäger verursacht?

Mieter oder Vermieter – wer muss die Rechnung bezahlen?

Ungeziefer in einem Mehrfamilienhaus ist immer ein Problem, was nicht selten zu Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und seinen Mietern führt. Da gibt es Schuldzuweisungen von beiden Seiten, wer für den Schädlingsbefall verantwortlich ist. Natürlich entbrennt in den meisten Fällen auch ein Streit darüber, wer die Kosten für die Beseitigung des Ungeziefers übernehmen soll. Aus rein rechtlicher Sicht ist die Frage nach den Kosten sehr unterschiedlich. So ist es zum Beispiel von Bedeutung, ob es sich bei der Bekämpfung der Schädlinge um eine einmalige Aktion handelt oder ob vielleicht regelmäßige Kosten entstehen können. Alle laufenden Kosten, wie unter anderem vorbeugende Maßnahmen, die im Rahmen eines sogenannten Schädlingsmonitorings anfallen, darf der Vermieter auf seine Mieter umlegen. Das passiert über die Betriebskostenabrechnung und ist im Paragrafen 27 der II. Berechnungsverordnung so festgelegt.

Wann muss allein der Vermieter zahlen?

Handelt es sich bei der Schädlingsbekämpfung um eine akute und eine einmalige Maßnahme, ist allein der Vermieter für die anfallenden Kosten zuständig. Das ist immer der Fall, wenn es im Haus einen Befall von Ratten, Mäusen oder auch Ameisen gibt. Sind Käfer im Keller oder ist im gemeinschaftlich genutzten Garten ein großes Wespennest, dann muss der Vermieter für die Kosten der Beseitigung aufkommen. Bei diesen Kosten handelt es sich um sogenannte Mängelbeseitigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.

Wann müssen die Mieter für die Schädlingsbekämpfung zahlen?

Natürlich gibt es auch Schäden durch Ungeziefer, die der Mieter verursacht hat. Falls er sich jedoch weigert, für den entstandenen Schaden aufzukommen und das Ganze endet in einem Streit, der vor Gericht ausgetragen wird, dann liegt die Beweislast beim Vermieter. Er muss nachweisen, dass der Mieter für den Schädlingsbefall verantwortlich ist, zum Beispiel, weil die Wohnung nicht in einem guten hygienischen Zustand ist. Allerdings ist es nicht leicht, einen sicheren Nachweis zu erbringen, denn Schmutz in der Wohnung muss nicht zwangsläufig zu einem Schädlingsbefall führen. Lässt sich nicht zweifelsfrei nachweisen, dass der Mieter verantwortlich ist, dann hat der Vermieter Pech und muss für die Beseitigung des Ungeziefers allein aufkommen. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass er für den Schädlingsbefall nicht verantwortlich ist, da er seinen Pflichten immer penibel nachgekommen ist. In diesem Fall ist es der Mieter, der die Nachweise vorlegen muss.

Ganz gleich, wo im Haus Schädlinge auftauchen, der Vermieter muss seine Mieter darüber informieren. Das Gleiche gilt für die Mieter, sie müssen dem Vermieter Bescheid geben, wenn es einen Schädlingsbefall in ihrer Wohnung gibt.


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